AGUR12 und Umsetzungsbemühungen
Im Sommer 2012 hatte die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, Bundesrätin Simonetta Sommaruga, eine Arbeitsgruppe einberufen, deren Aufgabe es war, Missständen im schweizerischen Urheberrecht nachzugehen und Vorschläge für Anpassungen auszuarbeiten.
Diese Arbeitsgruppe hat im Verlauf der Jahre 2012/13 getagt, Experten angehört, und am 28. November 2013 ihren umfassenden Bericht vorgelegt. Dieser enthält eine ganze Reihe von Empfehlungen zur Anpassung des Urheberrechts an die heutigen Bedürfnisse, die von den Vertretern der verschiedenen betroffenen Kreise in breitem Konsens erarbeitet worden sind.
Am 6. Juni 2014 hat der Bundesrat beschlossen, die Umsetzung dieser Empfehlungen an die Hand zu nehmen und Ende 2015 einen Entwurf der nötigen Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung zu geben. Es steht demnach eine Revision des Urheberrechts bevor, von der sich SAFE die dringend gebotene Stärkung bzw. Wiederherstellung des geschwächten Rechtsschutzes verspricht.